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1342. Juli 7. o. O.

den Tag vor Chilian.

Markgraf Karl von Mähren verschreibt den Breslauer Ratmannen 42 Mark, die sie ihm mit ihrem Schaden geliehen, "auf seine dem Konrad von Falkinhayn, Alberik von Pak und Alberik von Kant verpfändete Krone, so bald dieselbe würde ausgelöset werden, ihnen einzuhändigen" [Vgl. hierzu die fälschlich unter dem 1. Juli 1342 (den Tag vor Kilian) gebrachte Notiz bei Chytil, Cod. dipl. et epist. Moraviae VII, S. 309: "Markgraf Karl verschreibt den Breslauer Consulen 42 Mark auf seiner verpfändeten Berne". In dieser von Wattenbach stammenden auszüglichen Mitteilung ist von der verpfändeten Berne (nicht Krone, wie bei Klose) die Rede].

Nur diese Mitteilung aus dem heute [Auskunft durch Prof. Dr. Wendt vom 29. X. 1928] im Bresl. Stadtarchiv nicht mehr festzustellenden "Extraord. Regist. D. N. 14" agft bei Klose, Von Breslau. Dokumentierte Geschichte u. Beschreibung, Bd. II (1781), S. 175/176.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt.